Handel mit Natursteinen und 
indischen Formsteinen
   

                         

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Vorbemerkung

 

Individualvertraglichvereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen denAllgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungenunwiksam  sein, so bleiben die übrigenBestimmungen wirksam.

 

AllgemeineGeschäftsbedingungen des Käufers nur insoweit wirksam vereinbart, wenn sie denLieferanten rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie denindividualvertralichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.

 

Diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen gelten nur für den Fall, dass der Käufer Unternehmer imSinne des Handelsgesetzbuches ist.

 

 

1.                  Bestellung und Auftragsannahme

 

  1. Sämtliche Bestellungen, die dem Lieferanten vom Käuferunmittelbar oder über     Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen derAnnahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft
  2.  Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischenFortschritts ausdrücklich vorbehalten.

 

2.                  Lieferzeit,  Teillieferung

 

  1. Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgenes:                                      Die vom Lieferanten genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ vom Lieferanten schriftlich bestätigt worden. 
  2. Die Lieferung durch den Lieferanten steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Lieferant wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet
  3.  Voraussetzung derEinhaltung der Lieferzeit ist, die rechtzeitige Erfüllung der vom Käuferübernommenen Vertragspflicht, insbesondere die Leistung der vereinbartenZahlungen und ggf. der Erbringung vereinbarten Sicherheiten.
  4. Lieferfristen bzw.Liefertermine beginnen mit Vertragsabschluss. Sie sind grundsätzlichunverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich anders vereinbartworden. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
  5.  Firma Natursteinhandel Axel Köhler e. K. ist jederzeit zur Lieferung  sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt.Teillieferungen stellen keinen Mangel dar und können von Firma Natursteinhande lAxel Köhler e. K. sofort in Rechnung gestellt werden.

 

 3                    Preis und Zahlungsbedingungen

 

  1.  Der Preis versteh tsich, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager der Firma Natursteinhandel AxelKöhler e. K., einschließlich normaler Verpackung. Liefer- und Versandkostenfallen bei Bedarf zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen. Es wird für jede Lieferung eine Lieferpauschale von    15.- - Euro berechnet. Bei Teillieferungen eines Auftrages wird die Lieferpauschale nur für eine Lieferung berechnet, Nachlieferungen werden dann ohne Lieferpauschale berechet. 
  2.  Sämtliche Preise sind freibleibend und gelten nicht für Nachlieferungen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von der Firma Natursteinhandel Axel Köhler e. K.genannten Bruttopreise, sollten Nettopreise ausgezeichnet worden sein , zuzüglich der jeweiligen am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3.  Preisänderung behält sich die Firma Natursteinhandel Axel Köhler e. K. ausdrücklich vor. Auch bestätigte Preis- bzw. Liefervereinbarungen können bei Irrtum oder bei Veränderung der Einkaufs- bzw. Verfügbarkeitsbasis neu festgelegt werden.Bereits geschlossene Verträge sind vom Vorbehalt der Preisanpassung bzw.–änderung ausgenommen. 
  4.  Mit Erscheinen neuer Preise verlieren alle vorangegangenen Preise ihre Gültigkeit.
  5.  Soweit insbesondere in den Warenrechnungen nicht anders vereinbart, hat der Kunde den Kaufpreis spätesten 14 Tage nach Rechnungsdatumzu zahlen, oder Zahlung innerhalb 8 Tagen mit 3 % Skonto. Für IndischeWarenrechnungen gelten die Zahlungsbedingen: Zahlbar innerhalb 8 Tagen ohne Abzug, wenn lt Rechnungen nicht anders Vereinbart.
  6.  Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Natursteinhandel Axel Köhler e. K. über den Gegenwert der Forderung endgültig verfügen kann.
  7. Im Falle von einer Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.  Eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks durch die Firma Natursteinhandel Axel Köhler e. K. besteht nicht. Die Annahme von Schecks erfolgt lediglich erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt

 

4                       Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

 

  1. Die Firma Natursteinhandel behält sich das Recht vor, den Versand ganz oder zeitweilig zu sperren und jederzeit die Herausgabe der Ware zu Verlangen, wenn die Erfüllung der Forderung gefähret ist oder der Vertragspartner gegen eine der Ihn obliegende Verpflichtung verstößt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum der Firma Natursteinhandel Axel Köhler e. K.  bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
  3. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für Natursteinhandel Axel Köhler e. K.  Erlischt das (Mit) Eigentum von der Firma Natursteinhandel Axel Köhler e. K. durchVerbindung, so geht das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sachewertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Firma Natursteinhandel Axel Köhler e.K. über. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von der Firma NatursteinhandelAxel Köhler e. K. unentgeltliche. Ware, an der Firma Natursteinhandel Axel Köhler e. K. (Mit-)Eigentumzusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet

 

5             Gerichtsstandund Erfüllungsort

 

  1. Erfüllungs und Zahlungsort ist Wrestedt / OT.Wieren.
  2. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist das für den Hauptsitz von Natursteinhandel Axel Köhler e. K. zuständige Gericht. Natursteinhandel AxelKöhler e. K. ist darüber hinaus berechtigt, ihre Ansprüche am allgemeinenGerichtsstand des Käufers geltend zu machen.

 

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